Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schwerpunkt: Immobilienbereich, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht

Fachanwalt Michael SimonRechtsanwalt Michael Simon
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Kompetenzschwerpunkte

Weiteres Engagement neben der umfassenden anwaltlichen Tätigkeit

Verbindungen und Netzwerk:

 

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - Was heißt das?

Fachanwalt darf sich ein Rechtsanwalt nach entsprechenden Prüfungen vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer nennen. Voraussetzung für das Führen dieser Berufsbezeichnung sind mehrjährige Tätigkeit als zugelassener Anwalt und der Nachweis weitreichender Fachkenntnisse und praktischer Erfahrungen auf den Rechtsgebieten des Baurechts und des Architektenrechts. Zur Prüfungsvorbereitung gehört u.a. die Teilnahme an Lehrgängen. Seine Qualifikation hat der Fachanwalt laufend durch regelmäßige Fortbildungen auch nach Erteilung des Titels Fachanwalt zu sichern und der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.