Rechtsanwalt Michael Simon
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Kompetenzschwerpunkte
- Baurecht
- Architektenrecht
- Immobilienrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht
Weiteres Engagement neben der umfassenden anwaltlichen Tätigkeit
- Referent bei baurechtlichen Veranstaltungen für Baubeteiligte
- Seminare und Vorträge zu zahlreichen Themen des Wohnungseigentumsrechts
- Regelmäßiger Dozent in der Ausbildung von Immobilienmaklern
- Mitglied des Autorenteams des Online-Immobilien-Lexikons im Grabener Verlag, Kiel
Verbindungen und Netzwerk:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwalt Verein (ARGE Bau- und Architektenrecht)
- Schlichter und Schiedsrichter beim Deutschen Anwalt Verein nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau)
- Teilnehmer am Baurechtskolloquium in Hamburg
- Mitglied im Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz
- Juristischer Berater im Bereich Baurecht für die Mitglieder mehrerer Handwerksinnungen bzw. Landesverbände in Norddeutschland
- Mitglied des bundesweit aktiven Beratungsteams des Hauptverbands Farbe-Gestaltung-Bautenschutz
- Langjähriger Berater des Verbands Deutscher Makler (VDM) Hamburg
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - Was heißt das?
Fachanwalt darf sich ein Rechtsanwalt nach entsprechenden Prüfungen vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer nennen. Voraussetzung für das Führen dieser Berufsbezeichnung sind mehrjährige Tätigkeit als zugelassener Anwalt und der Nachweis weitreichender Fachkenntnisse und praktischer Erfahrungen auf den Rechtsgebieten des Baurechts und des Architektenrechts. Zur Prüfungsvorbereitung gehört u.a. die Teilnahme an Lehrgängen. Seine Qualifikation hat der Fachanwalt laufend durch regelmäßige Fortbildungen auch nach Erteilung des Titels Fachanwalt zu sichern und der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.