Das Architektenrecht in Hamburg
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht ist Rechtsanwalt Michael Simon intensiv auf dem Gebiet des Architektenrechts tätig. Er vertritt Architekten z.B. in Honorarfragen nicht nur in Hamburg sondern überwiegend im gesamten norddeutschen Raum. Ebenso gehören Auftraggeber von Architektenleistungen zu seinen Mandanten, z.B. im Zusammenhang mit Vergütungs- oder Gewährleistungsfragen. Das Architektenrecht spielt im Verhältnis zwischen Bauherr, Architekt und Bauunternehmer eine wesentliche Rolle. Bei einem Baumangel, der gleichermaßen durch einen Fehler des Architekten als auch durch einen Fehler in der Bauausführung durch den Bauunternehmer, verursacht wurde, ist die gesamtschuldnerische Haftung des Architekten und des Bauunternehmers zu beachten. Daher berührt auch das Baurecht (Bauvertragsrecht) das Architektenrecht. Außerdem sind Bautechnik und Bauphysik relevant.
Das Architektenrecht besteht weniger aus speziellen gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich ist das Werkvertragsrecht des BGB einschlägig. Grundlage für alle Honorarfragen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Für die Bestimmung der vertraglich geschuldeten Leistungen und der vertraglichen Pflichten des Architekten ist die HOAI i.d.R. nicht maßgebend.
