Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schwerpunkt: Immobilienbereich, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht
Das Baurecht in Hamburg
Das Baurecht beinhaltet das private Baurecht und das öffentliche Baurecht. Das gilt nicht nur in Hamburg, sondern bundesweit. Das öffentliche Baurecht regelt somit auch in Hamburg die Rechtsbeziehungen des Bürgers zur öffentlichen Bauverwaltung. Die Verwaltung hat u.a. die Einhaltung der speziell in Hamburg geltenden bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu überwachen. Wesentlicher Teil dieser Vorschriften ist der Bebauungsplan mit den Ausweisungen der Baugebiete und deren Regeln über Art und Ausmaß der Bebauung der Grundstücke. In Hamburg sind vereinzelte Gebiete noch nicht mit einem Bebauungspaln überplant. Dort sind nachwievor Baustufenpläne gültig und zu beachten. In jedem Bundesland gelten darüber hinaus spezielle Landesbauordnungen, die das Baurecht des jeweiligen Bundeslandes regeln und sich inhaltlich unterscheiden können. In Hamburg gilt die Hamburgische Bauordnung (HBauO). Auch in Hamburg ist für das übergeordnete, bundeseinheitliche Baurecht das Baugesetzbuch (BauGB) maßgeblich. Vorschriften des öffentlichen Baurechts in Hamburg sind z. B. die Garagenverordnung oder die Bauvorlagenverordnung. Fragen aus dem Bereich Baurecht Hamburg werden gerne von Rechtsanwalt Michael Simon beantwortet.Das Baurecht ist für jeden Bauherren eine Herausforderung. Jede Neubauplanung oder Planung baulicher Veränderungen erfordert die Einhaltung zahlreicher Vorschriften des Baurechts, auch und gerade in der Stadt Hamburg. Sehr sinnvoll kann es daher für den Bauherrn in Hamburg sein, sich von Rechtsanwalt Michael Simon (Fachanwalt für Baurecht)vorab beraten zu lassen, welche aktuellen Vorschriften aus dem umfassenden Gebiet des Baurechts zu beachten sind. Bauvertragsprüfungen können ebenfalls vorgenommen werden.
