Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Schwerpunkt: Immobilienbereich, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht

Maklerrecht in Hamburg

Das Maklerrecht ist Bestandteil des Immobilienrechts und kann als Recht der Immobilienmakler bezeichnet werden. Rechtsanwalt Michael Simon war zahlreiche Jahre Syndikus des Landesverbandes Hamburg des Verbandes Deutscher Makler (VDM). Nach der Vereinigung des VDM mit dem Ring Deutscher Makler (RDM) zum Immobilienverband Deutschland (ivd) setzte er seine beratende Tätigkeit fort. In dieser Funktion hat er die Mitglieder der Verbände u.a. im Maklerrecht beraten und vertreten. Daher verfügt Rechtsanwalt Michael Simon über langjährige Erfahrungen in der Vertragsgestaltung von Maklerverträgen und mit den Problemen, die das Maklerrecht regelt, wie z.B. die Einwendungen der Maklerkunden gegen Honorarforderungen des Maklers oder Schadensersatzansprüche aufgrund von Fehlern, die einem Makler bei der Vermittlung der Immobilie unterlaufen können. Rechtsanwalt Michael Simon vertritt im Rechtsbereich Maklerrecht selbstverständlich nicht nur Makler, sondern auch Maklerkunden. Er vertritt Mandanten sowohl aus Hamburg wie auch aus dem gesamten Bundesgebiet.