Wohnungseigentumsrecht in Hamburg
Das Wohnungseigentumsrecht hat die Aufgabe, die rechtlichen Beziehungen von Wohnungseigentümern untereinander und/oder zum Verwalter oder zu Dritten zu regeln. Als Fachmann für Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsanwalt Michael Simon aus Hamburg ein kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Fragen, Probleme oder Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Wohnungseigentumsrecht geht. Rechtsanwalt Michael Simon vertritt und berät im Wohnungseigentumsrecht Verwaltungen und Gemeinschaften in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (u.a. Flensburg, Lübeck, Kiel, Glücksburg, Schleswig). Durch langjährige Tätigkeit auf diesem Gebiet verfügt er über einschlägige Erfahrungen sowohl in gerichtlichen Verfahren als auch im Bereich der Beratung und Streitschlichtung im Wohnungseigentumsrecht.
Die Schulung von Verwaltungspersonal zu verwaltungsrelevanten Themen aus dem WEG-Recht, Informationsveranstaltung für Wohnungseigentümer und deren Vertreter (Beiräte) gehören ebenfalls zum Leistungsspektrum des Rechtsanwaltes Michael Simon. Besonders nach der Reform des Wohnungseigentumsrechts von 2007 durch die grundlegende Umgestaltung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat er in Hamburg und Schleswig Holstein zahlreiche Verwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften über die neue Rechtslage informiert.
